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   OLG Köln, 17.07.1992 - 6 U 139/91   

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https://dejure.org/1992,5988
OLG Köln, 17.07.1992 - 6 U 139/91 (https://dejure.org/1992,5988)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.07.1992 - 6 U 139/91 (https://dejure.org/1992,5988)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 6 U 139/91 (https://dejure.org/1992,5988)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrieb eines Taschenbuchs zur Bekämpfung von Schlafstörungen; Inverkehrbringen einer Broschüre mit Angabe der Präparate unter der Produktbezeichnung des Herstellers; Feststellung einer Wettbewerbsförderungsabsicht bei der Nennung eines bestimmten Präparats zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HWG § 10 Abs. 1, § 11 Nr. 10, § 12 Abs. 1; UWG § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 1993, 515
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.1992 - 6 U 139/91
    Hierfür kommt es ganz wesentlich darauf an, ob ein Heilmittel in einem Bericht ohne sachlichen Anlaß Erwähnung findet (vgl. BGH GRUR 1990, 373, 375 "Schönheits-Chirurgie").
  • OLG Köln, 09.06.1992 - 6 W 20/92

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.1992 - 6 U 139/91
    Wegen der Begründung wird auf den Senatsbeschluß vom 9. Juni 1992 in der Beschwerdesache gleichen Rubrums (6 W 20/92) Bezug genommen.
  • KG, 29.08.1986 - 5 U 2851/86

    Unterlassungsanspruch gegen wettbewerbswidrige Werbung; Verletzung einer

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.1992 - 6 U 139/91
    Veröffentlichungen, von denen eine positive Werbewirkung für die betroffenen Unternehmen ausgeht, sind stets solange unbedenklich, als die sachliche Information der Leser im Vordergrund steht, die Werbewirkung also lediglich als eine in Kauf zu nehmende Nebenfolge erscheint (vgl. Fuchs, GRUR 1987, 736; OLG Düsseldorf, WRP 1986, 556, 558).
  • LG Gießen, 06.04.2020 - 8 O 16/20

    Werbung; Corona; Vitalpilze

    Da es sich hierbei um ein rein voluntatives Element handelt, ist zur Ermittelung seines Vorliegens beziehungsweise Fehlens in hohem Maße auf objektive Umstände wie das äußere Erscheinungsbild und den Gesamtkontext des Informationsmittels zurückzugreifen ( Zimmermann , a. a. O., unter Hinweis auf BGH WRP 1979, 193 und OLG Köln WRP 1993, 515).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01

    Umfang des Publikumswerbeverbots für Arzneimittel; Werbung einer Klinik

    Das HWG will nach seinem Sinn und Zweck der Gefahr entgegenwirken, dass ein bestimmtes, in seinen Wirkungen und Nebenwirkungen vom Publikum nicht überschaubares Mittel ohne ärztliche Aufsicht oder Kontrolle durch den abgebenden Apotheker missbräuchlich angewandt werden könnte oder dass es dem Werbeadressaten ermöglicht würde, auf die Abgabe bestimmter Arzneimittel zu drängen (BGH GRUR 95, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung; 92, 873 - Pharma-Werbespot; OLG Köln WRP 93, 515, 59; vgl. auch Doepner, HWG . 2. Aufl. [2000], § 10, 9; Ring, HWO, § 10, 1).

    aa) Das OLO Köln WRP 93, 515, 518/19 (m. zust. Anm. Lutz WRP 93, 520, 521; ebenso zust. Doepner a.a.O. § 10, 15) hat einen Fall, in welchem ein Verlag in einer über Apotheken vertriebenen Broschüre und in einer Taschenbuchreihe "Patienten-Broschüre", in welcher jeder Titel einer anderen Krankheit gewidmet war, auch einzelne Arzneimittel mit ihren Handelsnamen angeführt hat, § 10 Abs. 1 HWG unterstellt.

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